Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil: Einsprachebehandlung nach Änderungsauflage

Historische Gebäude, intakte Landschaften, Verkehrswege, Gärten, archäologische Objekte, Bäume und Hecken sind für die Siedlungs- und Lebensqualität, die Identität und somit für die nachhaltige Entwicklung in der Stadt Wil wertvoll. Mit dem Projekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» bleiben diese Orte und Objekte für die kommenden Generationen erhalten. Nach Ablauf der Änderungsauflage erfolgt zurzeit die Behandlung der verbleibenden Einsprachen.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton hat die Stadt Wil die bestehende Schutzverordnung überarbeitet, ein neues Schutzinventar für Baudenkmäler erstellt sowie ein Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten mit kommunaler Bedeutung (Beitragsreglement) erarbeitet, das am 1. September 2022 in Kraft trat.

Nach erfolgter öffentlicher Mitwirkung hat der Stadtrat die bereinigten Instrumente Schutzverordnung und Schutzinventar am 31. August 2022 erlassen. Das Schutzinventar wurde per 1. September 2023 in Kraft gesetzt (nach Genehmigung durch den Kanton).

Vom 24. Oktober bis 22. November 2022 erfolgte die öffentliche Auflage der Schutzverordnung. Die Bearbeitung der zahlreichen Einsprachen hat viel Zeit beansprucht. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2025 verschiedene Änderungen gegenüber dem Erlass vom 31. August 2022 beschlossen. Die Änderungen lagen vom 29. August bis 29. September 2025 öffentlich auf. Der Stadtrat wird in der Folge über die verbleibenden Einsprachen entscheiden und die Schutzverordnung dem Kanton zur Genehmigung einreichen.

Auf dieser Webseite finden Sie Kurzinformationen und ein Erklärvideo zum Projekt. Die erarbeiteten Schutzinstrumente und Objektblätter stehen in elektronischer Form zur Verfügung.

Hier stehen Ihnen die überarbeitete Schutzverordnung und das neue Schutzinventar zur Verfügung. Weiter finden Sie den erläuternden Planungsbericht sowie das neue Beitragsreglement.

Hier finden Sie die Objektblätter zu den einzelnen Kultur- und Naturobjekten. Sie wurden als Grundlage für die Schutzinstrumente (Schutzverordnung und Schutzinventar) erarbeitet und nach der öffentlichen Mitwirkung bereinigt.

Mit dem Projekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» werden die bestehenden Schutzverordnungen von 1992 und 1994 durch eine komplett revidierte gesamtstädtische Schutzverordnung abgelöst und mit einem neuen Schutzinventar für Bau- und Gartendenkmäler sowie einem neuen Beitragsreglement ergänzt. Erfahren Sie im Erklärvideo mehr.