Das Vorhaben in Kürze
Schutzmodell: Schutzverordnung und Schutzinventar
Der Natur- und Kulturgüterschutz in der Stadt Wil ist ein gesetzlicher Auftrag. 2018 hat sich der Stadtrat in der Umsetzung für ein kombiniertes Schutzmodell entschieden: Die Schutzverordnungen Wil und Bronschhofen aus den Jahren 1992 bzw. 1994 wurden auf den neuesten Stand gebracht. Neu wurde zudem ein Schutzinventar für vermutlich schützenswerte Baudenkmäler erstellt.
Grundlage: Objektblätter Natur und Kultur
Die materielle Grundlage für die Schutzinstrumente bildet eine Sammlung einzelner Objektblätter Natur und Kultur. Sie wurden nach einheitlichen und objektiven Kriterien flächendeckend in der gesamten Stadt gemäss Wegleitungen der kantonalen Denkmalpflege und des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei erstellt. Öffentliche Schutz- und private Grundeigentümerinteressen wurden ausgewogen berücksichtigt.
Beitragsreglement
Zum Natur- und Kulturgüterschutz gehört ein Reglement über städtische
Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten kommunaler
Bedeutung (Beitragsreglement). Der Stadtrat hat das Beitragsreglement am 29. September 2021 zum Erlass an das Stadtparlament überwiesen.
Überarbeitungsprozess und kantonale Vorprüfung
Die vorliegenden Schutzinstrumente wurden 2018 und 2019 unter Einbezug von Fachleuten in verschiedenen Arbeitsgruppen, der Planungskommission, der Stadtplanung und dem Stadtrat Wil erarbeitet. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Schutzverordnung, das Schutzinventar und den Planungsbericht 2019/20 vorgeprüft und als vorbildlich bewertet.
Bevölkerung und Grundeigentümer/innen wirken mit
Die in Art. 34 und 120 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vorgegebene Mitwirkung ermöglicht es der Bevölkerung sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, ihre Hinweise und Anliegen zu den Schutzinstrumenten und zu den Objektblättern Natur und Kultur einzubringen. Zum Beitragsreglement, dessen Erlass in der Kompetenz des Stadtparlaments liegt, ist von Gesetzes wegen keine Mitwirkung vorgesehen. Derzeit steht der Entwurf des Beitragsreglements in Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und weiteren Organisationen.
Nach Auswertung der Mitwirkung entscheidet der Stadtrat über allfällige Anpassungen der Schutzinstrumente.