Das Vorhaben in Kürze
Schutzmodell: Schutzverordnung und Schutzinventar
Der Natur- und Kulturgüterschutz in der Stadt Wil ist ein gesetzlicher Auftrag. 2018 hat sich der Stadtrat in der Umsetzung für ein kombiniertes Schutzmodell entschieden: Die Schutzverordnungen Wil und Bronschhofen aus den Jahren 1992 bzw. 1994 wurden mit einer neuen Schutzverordnung abgelöst. Neu wurde zudem ein Schutzinventar für vermutlich schützenswerte Baudenkmäler erstellt.
Grundlage: Objektblätter Natur und Kultur
Die materielle Grundlage für die Schutzinstrumente bildet eine Sammlung einzelner Objektblätter Natur und Kultur. Sie wurden nach einheitlichen und objektiven fachlichen Kriterien flächendeckend in der gesamten Stadt gemäss Wegleitungen der kantonalen Denkmalpflege und des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei erstellt. Öffentliche Schutz- und private Grundeigentümerinteressen wurden ausgewogen berücksichtigt.
Beitragsreglement
Zum Natur- und Kulturgüterschutz gehört ein Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten kommunaler Bedeutung (Beitragsreglement). Das Stadtparlament erliess das Beitragsreglement am 31. März 2022, und der Stadtrat setzte es auf den 1. September 2022 in Kraft.
Überarbeitungsprozess und kantonale Vorprüfung
Die vorliegenden Schutzinstrumente wurden 2018 und 2019 unter Einbezug von Fachleuten in verschiedenen Arbeitsgruppen, der Planungskommission, der Stadtplanung und dem Stadtrat Wil erarbeitet. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Schutzverordnung, das Schutzinventar und den Planungsbericht 2019/20 vorgeprüft und als vorbildlich bewertet.
Bevölkerung und Grundeigentümer/innen wirken mit
Die in Art. 34 und 120 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vorgegebene Mitwirkung ermöglichte es der Bevölkerung sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, ihre Hinweise, Kritik und Anliegen zu den Schutzinstrumenten und zu den Objektblättern Natur und Kultur einzubringen. Zum Beitragsreglement, dessen Erlass in der Kompetenz des Stadtparlaments liegt, ist von Gesetzes wegen keine Mitwirkung der Bevölkerung vorgesehen. Parteien, Verbände und weitere Organisationen äusserten sich im Rahmen einer Vernehmlassung zum Entwurf. Das Beitragsreglement trat am 1. September 2022 in Kraft.
Abschluss Mitwirkungsprozess mit Erlass Schutzverordnung und Schutzinventar vom 31. August 2022
Während der öffentlichen Mitwirkungsfrist (17. Mai bis zum 11. Juli 2021) haben 255 Mitwirkende gut 600 Rückmeldungen zu den 430 erfassten Objekten, zur Schutzverordnung, zum Schutzinventar und zum Planungsbericht formuliert. Die Anträge wurden sorgfältig geprüft und bearbeitet und führten zu verschiedenen Anpassungen, die im Planungsbericht dokumentiert sind. Am 31. August 2022 hat der Stadtrat Wil die überarbeiteten Instrumente Schutzverordnung und Schutzinventar erlassen.
Einsprachebehandlung nach öffentlicher Auflage Schutzverordnung (24. Oktober bis 22. November 2022)
Die Schutzverordnung wurde vom 24. Oktober bis 22. November 2022 öffentlich aufgelegt. Die eingegangenen Einsprachen werden derzeit bearbeitet. Nach Einsprachebehandlung ist die Genehmigung durch den Kanton erforderlich. Das neue Schutzinventar mit den vermutlich schützenswerten Baudenkmälern wurde dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt.