Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil: Einsprachebehandlung nach öffentlicher Auflage

Historische Gebäude, intakte Landschaften, Verkehrswege, Gärten, archäologische Objekte, Bäume und Hecken sind für die Siedlungs- und Lebensqualität, die Identität und somit für die nachhaltige Entwicklung in der Stadt Wil wertvoll. Mit dem Projekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» bleiben diese Orte und Objekte für die kommenden Generationen erhalten. Nach Ablauf der öffentlichen Auflage erfolgt zurzeit die Behandlung der eingegangenen Einsprachen.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton hat die Stadt Wil die bestehende Schutzverordnung überarbeitet, ein neues Schutzinventar für Baudenkmäler erstellt sowie ein Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten mit kommunaler Bedeutung (Beitragsreglement) erarbeitet, das am 1. September 2022 in Kraft trat.

Während der öffentlichen Mitwirkungsfrist vom 17. Mai bis zum 11. Juli 2021 haben 255 Mitwirkende gut 600 Rückmeldungen formuliert. Die Anträge wurden sorgfältig geprüft und bearbeitet und führten zu verschiedenen Anpassungen, die im Planungsbericht dokumentiert sind. Der Stadtrat dankt den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie der Bevölkerung für die zahlreich eingegangenen Rückmeldungen. Am 31. August 2022 hat der Stadtrat die bereinigten Instrumente Schutzverordnung und Schutzinventar erlassen. Das Schutzinventar wurde per 1. September 2023 in Kraft gesetzt (nach Genehmigung durch den Kanton).

Vom 24. Oktober bis 22. November 2022 erfolgte die öffentliche Auflage der Schutzverordnung. Die eingegangenen Einsprachen werden derzeit bearbeitet.

Auf dieser Webseite finden Sie Kurzinformationen und ein Erklärvideo zum Projekt. Die erarbeiteten Schutzinstrumente und Objektblätter stehen in elektronischer Form zur Verfügung.

Hier stehen Ihnen die überarbeitete Schutzverordnung und das neue Schutzinventar zur Verfügung. Weiter finden Sie den erläuternden Planungsbericht sowie das neue Beitragsreglement.

Hier finden Sie die Objektblätter zu den einzelnen Kultur- und Naturobjekten. Sie wurden als Grundlage für die Schutzinstrumente (Schutzverordnung und Schutzinventar) erarbeitet und nach der öffentlichen Mitwirkung bereinigt.

Mit dem Projekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» werden die bestehenden Schutzverordnungen von 1992 und 1994 durch eine komplett revidierte gesamtstädtische Schutzverordnung abgelöst und mit einem neuen Schutzinventar für Bau- und Gartendenkmäler sowie einem neuen Beitragsreglement ergänzt. Erfahren Sie im Erklärvideo mehr.