Schutzinstrumente

Der Stadtrat Wil hat sich beim gesetzlich vorgegebenen Natur- und Kulturgüterschutz für ein kombiniertes Schutzmodell aus einer Schutzverordnung und einem Schutzinventar für vermutlich schützenswerte Baudenkmäler entschieden. Beide Schutzinstrumente basieren auf einer aktuellen Sammlung von Objektblättern unter den Titeln «Natur» und «Kultur».

Revidierte Schutzverordnung: Einsprachebehandlung nach öffentlicher Auflage

Die revidierte Schutzverordnung besteht aus einem Schutzplan und einem Schutzreglement. Sie umfasst 190 bisherige und gut 130 neue Naturdenkmäler, Landschaften, Aussichtslagen, Gärten, archäologische Objekte, historische Verkehrswege, Bauten und Anlagen sowie Ortsbildschutzgebiete.

Die Schutzbestimmungen im Reglement sind für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich.

Gestützt auf Art. 41 PBG lag die Schutzverordnung – bestehend aus Schutzplan und -reglement – vom 24. Oktober bis 22. November 2022 in der Stadtkanzlei, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, sowie beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innert der Auflagefrist konnte gegen den Erlass beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil, Einsprache erhoben werden.

Derzeit werden die eingegangenen Einsprachen bearbeitet. Nach Einsprachebehandlung wird die Schutzverordnung abschliessend vom Kanton genehmigt.

Neues Schutzinventar für Bau- und Gartendenkmäler

Das gemäss Art. 118ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) neu erstellte Schutzinventar enthält rund 100 neu erfasste, vermutlich schützenswerte Bau- und Gartendenkmäler. Die Schutzvermutung bedeutet, dass die Unterschutzstellung bei einem Bauvorhaben oder auf Begehren des Grundeigentümers (Provokation) geprüft und danach allenfalls verbindlich festgelegt wird. Sämtliche geschützten Bau- und Gartendenkmäler sowie Ortsbildschutzgebiete werden der Vollständigkeit halber ebenfalls im Schutzinventar aufgeführt. Die Inventarblätter (Objektblätter) stehen in elektronischer Form zur Verfügung.

Der Stadtrat Wil hat das vom kantonalen Departement des Innern genehmigte Schutzinventar per 1. September 2023 in Kraft gesetzt.

Planungsbericht

Die Ausgangslage, die Inhalte und der gesamte Planungsprozess zum Gesamtprojekt «Natur- und Kulturgüterschutz Stadt Wil» sind im Planungsbericht dokumentiert.

Beitragsreglement für kommunale Schutzobjekte

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit geschützten Objekten haben die Möglichkeit, bei Stadt oder Kanton Beiträge oder Leistungen an den Erhalt und die Pflege ihrer Schutzobjekte zu beantragen.

Bei den kommunalen Schutzobjekten regelt das neue "Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten mit kommunaler Bedeutung" (Beitragsreglement) allfällige Beiträge. Am 31. März 2022 erliess das Parlament das Beitragsreglement einstimmig, und der Stadtrat setzte es per 1. September 2022 in Kraft.